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Wir sind für Sie da - täglich und rund um die Uhr
Verhinderungspflege
Sollte Ihre privat beschaffte Pflegeperson stunden-, tage- oder wochenweise wegen eines Urlaubes, Krankheit oder aus anderen Gründen ausfallen, haben Sie die Möglichkeit während dieser Zeit häusliche Pflege nach § 39 SGB XI von uns in Anspruch zu nehmen.
Auch als Pflegebedürftiger mit einer "Pflegestufe 0" und einer eingeschränkten Alltagskompetenz können Sie diese Leistung erhalten.
Während der Verhinderung Ihrer privat beschafften Pflegeperson können Sie von uns folgende Hilfen erhalten:
1. Grundpflege mehr ...,
2. Hauswirtschaft mehr ...,
3. zusätzlichen Betreuung und Beaufsichtigung mehr ...
Dazu müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse einreichen (Muster der AOK-Nordost). Weitere Informationen zur Verhinderungs- bzw. Urlaubspflege finden Sie hier >>.
Neu: Ab dem 01.01.2013 werden auch die Berliner ambulanten Pflegedienste Investitionskosten i.H.v. 2,5 % der Gesamtpflegekosten der erbrachten Pflegeversicherungsleistungen oder der Hilfe zur Pflege dem Pflegebedürftigen in Rechnung stellen (ggf. zahlt das Sozialamt). mehr ...