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Krankenhausvermeidungspflege
Um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen, kann Ihre Krankenversicherung nach § 37 Abs. 1 SGB V die erforderlichen Hilfen übernehmen bei der:
1. Grundpflege mehr ...
2. Behandlungspflege mehr ...
3. hauswirtschaftlichen Versorgung mehr ...
Dazu muss Ihnen ein behandelnder Arzt eine Verordnung ausstellen (mehr ...). In der Praxis gestaltet sich zurzeit die Durchsetzbarkeit der Krankenhausvermeidungspflege äußert schwierig. Weitere Informationen erhalten Sie hier >> oder hier >>.