Pflegedienst Zukanovic
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23.05.13 (RP): Neuer Pflegebegriff vor dem Aus mehr ...
20.05.13 (DW): Riskant: Pflege aus Osteuropa mehr ...
16.05.13 (SZ): Probleme mit den Pflegenoten mehr ...

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Hilfe zur Pflege

Sollten Sie aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes Hilfe bei Ihrer Pflege benötigen, aber nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Pflege zu bezahlen, haben Sie in bestimmten Fällen Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII durch das Sozialamt (Träger der Sozialhilfe).

Folgende Leistungen können in Anspruch genommen werden:

- Grundpflege mehr ...,
- Hauswirtschaft mehr ...,
- Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Beaufsichtigung (LK 31) mehr ...,
- persönliche Assistenz bei zeitlich umfangreicher Pflege (LK 32) mehr ...,
- psychosoziale Betreuung (LK 33) mehr ...,
- Maniküre (LK 34) + Haarwäsche + Frisieren (LK 35) mehr ...,
- Haushaltsbuch führen (LK 37) mehr ...,
- Hilfe in Notfällen (LK 36) mehr ....

Eine Übersicht zu Vergütung der LKs finden Sie hier ..., darüber hinaus gehende Leistungen hier ... und Weiteres zu finanziellen Hilfen für Senioren hier ...

Die dazu notwendigen Antragsformulare können Sie sich hier ... ansehen und herunterladen.

Im Gegensatz zur Pflegeversicherung, die nur einen Teil Ihres Pflegebedarfes deckt, werden über die Hilfe zur Pflege alle für die notwendige Pflege erforderlichen Leistungen vom Sozialhilfeträger  einkommensabhängig übernommen. 

Wenn Sie Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben, findet vom Träger der Sozialhilfe oder in deren Auftrag eine Pflegebedarfsfeststellung in Ihrem häuslichen Umfeld statt.

Investitionskosten

Seit dem 01.01.2013 stellen alle Berliner ambulanten Pflegedienste Investitionskosten i.H.v. 2,5 % der Gesamtpflegekosten der erbrachten Pflegeversicherungsleistungen oder der Hilfe zur Pflege dem Pflegebedürftigen in Rechnung (ggf. zahlt das Sozialamt). mehr ...




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