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Haushaltshilfe
Wenn Sie wegen einer Krankeheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Rehabilitation oder Kur Ihren Haushalt nicht ohne Hilfe weiterführen können, bezahlt Ihnen Ihre Krankenkasse eine sogenannte Haushaltshilfe (§ 38 SGB V oder § 199 RVO).
Diese umfasst alle Tätigkeiten, die zum Führen Ihres Haushaltes gehören:
- Essenszubereitung,
- Einkauf,
- Wohnunsgreinigung,
- Kleidungspflege,
- Kinderbetreuung,
- etc.
Welche Leistungen Sie im Einzelnen erhalten können, richtet sich nach Ihrem pflegerischen Hilfebedarf. Weitere Informationen erhalten Sie hier >>. Einen Muster-Antrag der AOK-Hessen für Haushaltshilfe finden Sie hier >>.
Die Durchsetzbarkeit Ihres Anspruches auf Haushaltshilfe gegenüber der Krankenkasse gestaltet sich in der Praxis äußert schwierig (weshalb erfahren Sie hier >>). Daher nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter 030 - 29 000 492.