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Grundpflege
Unter Grundpflege werden folgende gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens verstanden (§ 14 Abs. 4 SGB XI):
1. Körperpflege, Ausscheidung: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung.
2. Ernährung: mundgerechtes Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung.
3. Mobilität: Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
Ausführlichere Informationen zur Grundpflege finden Sie hier >>.
Sollten Sie die oben genannten grundpflegerischen Leistungen nicht alleine bewältigen können, haben Sie die Möglichkeit von uns Hilfen in Form sogenannter "Leistungskomplexe" zu beanspruchen. Die Inhalte dieser Leistungskomplexe (LKs) können sie sich hier >> und deren Preise hier >> ansehen. Sie können Sich hier >> auch selbst eine unverbindliche Kosteneinschätzung erstellen.
Die Kosten für die in Anspruch genommenen grundpflegerischen Hilfen werden in den meisten Fällen nach Antragstellung von bestimmten Kostenträgern übernommen werden (z.B. Pflege-, Kranken-, Unfallversicherung). Informationen dazu finden Sie hier >>.