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Betreuungsleistungen
Häusliche Betreuung nach § 124 SGB XI
Sobald innerhalb Berlins ab dem 01.01.2013 Vereinbarungen mit den Pflegekassen getroffen wurden, haben Sie als Pflegebedürftiger die Möglichkeit bei gesicherter Grundpflege und Hauswirtschaft auch Häusliche Betreuung nach § 124 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Diese Hilfen erhalten Sie ohne eingeschränkte Alltagskompetenz bei den Pflegestufen 1-3. Als Pflegebedürftiger mit eingeschränkter Alltagskompetenz (siehe unten) können Sie bereits ab "Pflegestufe 0" diese Leistung erhalten.
Diese Hilfen unterstützen Sie in Ihrer Häuslichkeit oder in Ihrer ambulant betreuten Wohngemeinschaft in der Sie wohnen:
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beim Erhalt Ihrer sozialen Kontakte und Ihrer Kommunikation
z.B. Ermöglichung von Besuchen, Telefonaten, Gesprächen, Schreiben von Briefen, E-Mail etc., -
bei der Alltagsgestaltung und Aufrechterhaltung Ihrer gewohntenTagesstruktur
z.B. bedürfnisgerechte Beschäftigungsangebote, Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten, Erhaltung des Tag-/Nachtrhythmus
Betreuung bei eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45 a/b SGB XI
Bei eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI aufgrund einer demenzbedingten Fähigkeitsstörung, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankung haben Sie ggf. Anspruch auf "zusätzliche Betreuungsleistungen". Diese unterstützen Sie in Ihrer Häuslichkeit oder in Ihrer ambulant betreuten Wohngemeinschaft in der Sie wohnen oder in einer Betreuungsgruppe außerhalb Ihrer Wohnung zur:
- Mobilitätsverbesserung: z.B. begleitete Spaziergänge, Bewegungsübungen, Sportgeräte, Sitzgymnastik
- Geselligkeit, Tagesstrukturierung: z.B. gemeinsame Mahlzeiten, Gesellschaftsspiele, kreatives Gestalten, Beaufsichtigung, Ausflüge
- Gedächtnisverbesserung, Orientierungshilfen: z.B. Vorlesen, Zeitung-, Fotoschau, Gedichte, Lieder, Erinnerungsarbeit, Biografie
- und vieles andere mehr ...
Dazu müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag stellen (ein Antragsmuster dazu finden Sie hier >>). Nach der Antragsstellung wird im Rahmen eines MDK-Gutachtens ermittelt, ob entweder eine erheblich (100,- Euro Sachleistung) oder eine in erhöhtem Maße (200,- Euro Sachleistung) eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Welche Kriterien dabei erfüllt sein müssen und welche Leistungen Sie erhalten können, erfahren Sie hier >>.
Bei eingeschränkter Alltagskompetenz haben Sie - sofern Sie lediglich Pflegegeld beziehen - einen Anspruch auf zusätzliche Pflegeberatung mehr ...
Investitionskosten
Seit dem 01.01.2013 stellen alle Berliner ambulanten Pflegedienste Investitionskosten i.H.v. 2,5 % der Gesamtpflegekosten der erbrachten Pflegeversicherungsleistungen oder der Hilfe zur Pflege dem Pflegebedürftigen in Rechnung (ggf. zahlt das Sozialamt). mehr ...