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Wir sind für Sie da - täglich und rund um die Uhr
Betreuung bei eingeschränkter Alltagskompetenz
Bei eingeschränkter Alltagskompetenz aufgrund einer demenzbedingten Fähigkeitsstörung, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankung, können wir Ihnen folgende entlastende Hilfen anbieten:
1. stunden-, tage-, wochenweise Entlastung pflegender Angehöriger
z.B. Beaufsichtigung, Beschäftigung, Vorlesen, Spazierengehen, etc.,
2. zusätzliche Pflegeberatung mehr ...,
3. Vermittlung entlastender Angebote
z.B. Beratungsdienste für spezielle Erkrankungen, Besuchs- oder Mobilitätsdienste, Hausnotruf, Tages- oder Kurzzeitpflege.
Zusätzliche Betreuungsleistungen müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Antragsmuster dazu finden Sie hier >>.
Nach der Antragsstellung wird im Rahmen eines MDK-Gutachtens ermittelt, ob eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Welche Kriterien nach § 45a SGB XI dabei erfüllt sein müssen und welche Leistungen Sie erhalten können, erfahren Sie hier >>.